Tirolack Berghofer GmbH & Co KG
1. ALLGEMEINES
1.1. Geltung der Bedingungen
Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, soweit keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Durch die Erteilung von Aufträgen für Lieferung und Leistungen erkennen die Besteller die Verkaufs- und Lieferbedingungen der TIROLACK BERGHOFER GMBH ausdrücklich an. Vertragsbedingungen des Bestellers werden, auch wenn ihnen nicht widersprochen wurde oder sie erfüllt wurden, nicht anerkannt, außer sie wurden von der TIROLACK BERGHOFER GMBH schriftlich bestätigt. Nebenabsprachen sind nur mit schriftlicher Bestätigung gültig.
1.2. Angebote
Die Angebote der TIROLACK BERGHOFER GMBH sind unverbindlich und freibleibend, einen eventuellen Zwischenverkauf oder Rücktritt von unserem Angebot behalten wir uns vor. Bestellungen sind für die TIROLACK BERGHOFER GMBH nur insoweit verbindlich, als sie schriftlich bestätigt, oder durch Übersendung der Ware erfüllt werden. Eventuelle Druck- oder Schreibfehler in unseren Verkaufslisten, Katalogen, sonstigen Drucksorten, Websiten, schriftlichen Angeboten, Lieferscheinen und Rechnungen berechtigen uns zu einer nachträglichen Korrektur.
2. LIEFERUNG
2.1. Liefertermin und Liefermenge
richten sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Teillieferungen sind zulässig. Bei Sonderanfertigungen können die vereinbarten Liefermengen geringfügig (bis zu 10%) über- oder unterschritten werden, sofern dies sachlich gerechtfertigt ist. Bei Lieferverzug sind die §§ 918 ff ABGB anzuwenden.
2.2. Liefer- und Transportkosten, Gefahrenübergang
Versandort und Versandweg werden von der TIROLACK BERGHOFER GMBH gewählt. Wünsche des Bestellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt, die Kosten hieraus gehen zu dessen Lasten. Lieferungen in Österreich erfolgen stets auf Rechnungen und Gefahr des Bestellers ab unserem Geschäft oder Lager und zwar unversichert. Frachtfreie Lieferungen oder Zustellungen erwirken keine Änderung der Lieferbedingungen. Verpackung wird im Allgemeinen zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Für Kleinaufträge mit einem Rechnungswert unter € 75.- sind wir berechtigt, zuzüglich eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
3. ZAHLUNG
3.1. Preisberechnung
Die Preisberechnung erfolgt entsprechend der versandten Menge. Sämtliche über Punkt 2.2 hinausgehenden Nebenspesen, die im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware oder der Leistung des Entgelts entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers. Treten zwischen Vertragsabschluss und vollständiger Erfüllung Preiserhöhungen ein, werden diese unverzüglich dem Besteller bekannt gegeben und sind von diesem grundsätzlich zu tragen. Der Besteller kann jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung von dem noch nicht ausgeführten Teil des Vertrages zurücktreten.
3.2. Zahlungskonditionen
Unsere Rechnungen sind ab Fakturendatum innerhalb von 10 Tagen netto zahlbar. Abweichende Zahlungsziele sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Bei Neukunden erfüllen wir Aufträge nur gegen Vorauskasse oder per Nachnahme. Dies gilt solange, bis dem Neukunden schriftlich mitgeteilt wird, dass auch er nach den o.g. Zahlungskonditionen Zahlungen leisten kann. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten verrechnet.
3.3. Emballagen
Einweggebinde werden nicht zurückgenommen. Da die TIROLACK BERGHOFER GMBH & CO KG Mitglied eines flächendeckenden Entsorgungssystems ist, können restentleerte Einweggebinde über dieses System entsorgt werden. Nur die ausdrücklich als Leihverpackung bezeichneten Emballagen sind längstens innerhalb von 2 Monaten ab Gefahrenübergang (vgl. 2.2) in einwandfreiem, füllfähigem Zustand frachtfrei zurückzustellen. Nicht zurückgestellte Leihgebinde werden 2 Monate nach Gefahrenübergang zum Selbstkostenpreis verrechnet. Die Befüllung der Leihgebinde mit anderen Produkten wird ausdrücklich untersagt. Dadurch anfallende Reinigungskosten werden je nach Verschmutzungsgrad bis zur Höhe des Gebindewertes berechnet.
4. WARENRÜCKNAHME
Gelieferte Waren werden nur bei Vorliegen eines Mangels von der TIROLACK BERGHOFER GMBH zurückgenommen. Kulanzmäßige Warenrücknahmen können nur bei Frei-Haus-Lieferungen und unter Bekanntgabe der Rechnungsnummer übernommen werden. Wir behalten uns vor, 25% des fakturierten Warenwertes in Abzug zu bringen, um die entstandenen Aufwendungen abzudecken.
5. MÄNGELHAFTUNG
5.1. Gewährleistung
Wir leisten Gewähr für Quantität und gleichbleibende Qualität und Farbton. Mengenabweichungen gemäß 2.1 sind möglich. Der Käufer hat unverzüglich zu prüfen, ob die gelieferte Ware in Menge und Qualität den vertraglichen Vereinbarungen entspricht und für den allenfalls vereinbarten Einsatzbereich geeignet ist. Wird diese Prüfung ganz oder teilweise unterlassen oder werden offene Mängel nicht längstens binnen 8 Tagen ab Übernahme der Ware angezeigt, so gilt die Ware hinsichtlich dieser Mängel bzw. des vereinbarten Einsatzbereiches als genehmigt. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrem Hervorkommen, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Übernahme der Ware geltend zu machen. Beanstandungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn Verdünnungen, Härter, Zusatzlacke oder sonstige Komponenten verschiedener Hersteller vermischt werden. Mängelrügen sind schriftlich unter Angabe der Rechnungsdaten sowie der Chargen-Nummer zu erheben. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis rückgesandt werden. Über Verlangen ist jedoch ein Mustergebinde zur Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Die Kosten der Übersendung sind in einem berechtigten Gewährleistungsanspruch inkludiert. Mängelrügen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Liefer- und Zahlungsbedingungen. Ein Rückgriff gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
Bei Vertragsabschlüssen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (§§ 922 bis 933 ABGB).
5.2. Schadenshaftung
Die Anwendung, Verwendung und Verarbeitung unserer Produkte erfolgt außerhalb unseres Kontrollbereiches unter der ausschließlichen Verantwortung des Bestellers. Jede anwendungstechnische Beratung, insbesondere auch in Merkblättern und Arbeitsrichtlinien, erfolgt nach bestem Wissen, entsprechend dem jeweiligen Erkenntnisstand in Wissenschaft und Praxis. Beratung und Empfehlungen sind unverbindlich, begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis und keine Nebenverpflichtungen aus dem Kaufvertrag und sind daher vom Verwender jeweils im Einzelfall sorgfältig auf Anwendungsgebiete und Verarbeitungsbedingungen eigenverantwortlich abzustimmen. Etwaige Anwendungsberatung in Wort, Schrift oder in Versuchen befreit daher den Käufer insbesondere auch nicht von der ihm obliegenden Prüfungspflicht und der Einhaltung allfälliger Schutznormen. Bei Schadenersatzansprüchen des Bestellers gemäß § 933a ABGB haftet die TIROLACK BERGHOFER GMBH nach Maßgabe des § 933a Abs. 2 ABGB für den gleichen Zeitraum, für den gemäß Pkt. 5.1 Gewährleistungsansprüche zustehen würden, sofern der Besteller ein Verschulden der TIROLACK BERGHOFER GMBH am Mangel beweisen kann. TIROLACK BERGHOFER GMBH haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Sofern TIROLACK BERGHOFER GMBH leicht fahrlässig eine vertragliche Hauptleistungspflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden sowie für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter oder sonstiger Folgeschäden ist aber auch bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
Gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allfälliger Zinsen und Kosten unser uneingeschränktes Eigentum. Der Besteller darf die Ware nur im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, verarbeiten und vermengen. Bei Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware gilt der erzielte Kaufpreis zur Abdeckung der offenen Forderung als Abtretung an die TIROLACK BERGHOFER GMBH & CO KG. Bei Verarbeitung oder Vermengung erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt entsprechend dem Verarbeitungs- oder Vermengungsanteil auch auf das neue Produkt. Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung oder Verpfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware sind nicht gestattet. Der Besteller hat die TIROLACK BERGHOFER GMBH & CO KG unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware Rechte begründen oder geltend machen wollen.
7. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen TIROLACK BERGHOFER GMBH und einem Unternehmer aus oder im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen der TIROLACK BERGHOFER GMBH ist das sachlich für Schwaz zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts anzuwenden.
8. TEILNICHTIGKEIT
Sollten einer oder mehrere Punkte dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Rechtsgültigkeit der übrigen Punkte nicht.
9. DATENVERARBEITUNG, DATENSCHUTZ
Der Kunde willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten (Kundennummer, Name, Titel, Beruf, Branche, Anschrift, Umsatzdaten, Fakturendaten, Lieferdaten, Statistikdaten) für Zwecke der Buchhaltung, der Kundenevidenz und zum Zwecke von eigenen Informations- und Werbemaßnahmen automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde erklärt seine Zustimmung zur Übermittlung der Daten zu Zwecken der Bonitätsbeurteilungen an den Kreditschutzverband von 1860 und andere bevorrechtete Gläubigerschutzverbände. Der Kunde ist ohne Einfluss auf das bestehende Vertragsverhältnis berechtigt, die Einwilligung zur Datenübermittlung jederzeit schriftlich zu widerrufen.
Firmensitz: Schwaz, Firmenbuch: Landesgericht Innsbruck FN 21907t, UID-Nr. ATU 33112100
Download: AGB Tirolack Berghofer GmbH & Co KG